Kriminaltherapie & psychotherapeutische Leistungen
Kriminaltherapie ist eine eigenständige fachliche Spezialisierung, die eng mit meiner Ausbildung in Psychotherapie (Verhaltenstherapie) verzahnt ist — für Menschen, die strafrechtlich relevantes Verhalten begangen haben oder ein erhöhtes Risiko dafür erkennen, mit dem Ziel, deliktrelevante Muster zu verstehen und Rückfälle langfristig zu vermeiden.
Wissenschaftlich fundierte Methodik
Methodisch gestützt wird die Arbeit durch kognitive Verhaltenstherapie und risikoorientierte Täter:innenarbeit — in einem geschützten, strukturierten Rahmen und orientiert an anerkannten wissenschaftlichen Standards. Wie sich die kriminaltherapeutische Spezialisierung zur psychotherapeutischen Grundausbildung verhält, ist auf der Therapeut-Seite näher beschrieben.
Ziele der Behandlung
- Erkennen und Verstehen deliktrelevanter Denk- und Verhaltensmuster
- Reduktion von Rückfallrisiken
- Förderung von Verantwortung, Selbstkontrolle und sozialer Kompetenz
- Entwicklung stabiler, deliktfreier Lebensstrategien
Wofür Kriminaltherapie sinnvoll sein kann
Sexualstrafrechtliche Delikte
Therapeutische Begleitung bei strafbaren Handlungen gemäß §§ 201–218 StGB — darunter sexuelle Übergriffe, sexueller Missbrauch, Missbrauch von Autoritätsverhältnissen, Besitz oder Verbreitung illegaler Darstellungen sowie Cyber-Grooming.
Paraphile Störungen
Behandlung bei paraphilen Problematiken gemäß ICD-11 (6D3), einschließlich pädophiler Störung, zwanghafter Sexualität sowie voyeuristischer, frotteuristischer oder sadomasochistischer Ausprägungen.
Ziel ist es, sexuelle Impulse frühzeitig zu erkennen, Risiken zu minimieren und einen verantwortungsvollen, straffreien Umgang zu ermöglichen. Der präventive Schutz von Kindern und Jugendlichen steht dabei klar im Vordergrund.
Persönlichkeitsstörungen & § 21 StGB
Kriminaltherapie bei Persönlichkeitsstörungen gemäß ICD-11 (6D1), wenn diese im Zusammenhang mit strafbarem Verhalten stehen — etwa bei erhöhter Impulsivität, emotionaler Instabilität oder eingeschränkter Steuerungsfähigkeit. In bestimmten Fällen kann eine verminderte Schuldfähigkeit gemäß § 21 StGB zu prüfen sein.
Wie die Therapie beginnt
Die Therapie beginnt mit einem Erstgespräch zur Klärung der Ausgangssituation, der Motivation und der Zielsetzung. Darauf aufbauend erfolgt eine individuell abgestimmte therapeutische Arbeit.
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01
Erstgespräch
Klärung von Anliegen, Zielen und Rahmenbedingungen.
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02
Analyse
Deliktrelevante Muster und Risikosituationen werden herausgearbeitet.
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03
Neue Strategien
Entwicklung alternativer Denk- und Handlungsstrategien.
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04
Stabilisierung
Festigung der Veränderung und langfristige Rückfallprävention.
Kosten
- Dauer einer Einheit
- 50 Minuten
- Kosten
- 120 € pro Einheit
Ausschlusskriterien
Kriminaltherapie ist nicht durchführbar oder wenig erfolgversprechend bei laufenden Ermittlungsverfahren, fehlender Einsicht oder Veränderungsbereitschaft sowie rein strategischer Teilnahme ohne echte Auseinandersetzung. In solchen Fällen wird zunächst geklärt, wie die Voraussetzungen für eine wirksame Arbeit geschaffen werden können.
Keine Stellungnahmen oder Gutachten
Als Psychotherapeut in Ausbildung unter Supervision werden keine Stellungnahmen oder Gutachten für gerichtliche oder behördliche Verfahren erstellt. Psychotherapie findet in einem vertraulichen Rahmen statt und ist mit der Rolle eines unabhängigen, neutralen Sachverständigen nicht vereinbar. Ist eine gerichtliche Einschätzung erforderlich, liegt die Beauftragung entsprechend qualifizierter Sachverständiger im Zuständigkeitsbereich des Gerichts.