Psychotherapie · Verhaltenstherapie

Psychotherapie, die sich auch den schwierigsten Themen stellt.

Als Psychotherapeut in Ausbildung unter Supervision (Verhaltenstherapie) verbinde ich fundierte psychotherapeutische Arbeit mit einer eigenständigen, spezialisierten Ausbildung in Kriminaltherapie und Kriminalprävention. Daraus entsteht ein vertrauliches Angebot für Menschen, die strafrechtlich relevantes Verhalten erkennen, verstehen und verändern wollen — mit dem Ziel, Rückfälle zu verhindern und potenzielle Betroffene zu schützen.

Fachliche Grundlage

Zwei Qualifikationen, ein Ansatz

Grundlage der Arbeit sind zwei eigenständige, sich ergänzende Qualifikationen: eine Ausbildung in Psychotherapie mit verhaltenstherapeutischem Schwerpunkt sowie eine eigenständige, spezialisierte Ausbildung in Kriminaltherapie und Kriminalprävention — mit besonderem Fokus auf sexuell assoziierte Verhaltensprobleme und Sexualdelinquenz.

Kriminaltherapie ist damit keine Unterform der Psychotherapie, sondern eine eigenständige fachliche Spezialisierung, die eng mit der psychotherapeutischen Arbeit verzahnt ist: Sie setzt dort an, wo problematische Denk- und Verhaltensmuster entstanden sind, und bearbeitet sie in einem geschützten therapeutischen Rahmen — methodisch gestützt durch kognitive Verhaltenstherapie und risikoorientierte Täter:innenarbeit.

Im Mittelpunkt steht

  • Rückfallprävention und Schutz potenzieller Opfer
  • Verantwortung, Impulskontrolle und Selbststeuerung
  • Stabile Schutzfaktoren für ein langfristig deliktfreies Leben

Insbesondere im Zusammenhang mit

  • strafrechtlich relevanten sexualbezogenen Verhaltensweisen
  • paraphilen Problematiken
  • Persönlichkeitsstörungen mit deliktrelevanter Ausprägung
  • Fällen verminderter Schuldfähigkeit gemäß § 21 StGB
Zielgruppe

Für wen ist Kriminaltherapie geeignet?

Kriminaltherapie richtet sich an Personen, die aufgrund bestimmter Verhaltensweisen oder Delikte therapeutische Unterstützung suchen. Ob eine Behandlung geeignet und sinnvoll ist, wird stets individuell im Rahmen eines Erstgesprächs geklärt — ergebnisoffen und ohne Vorverurteilung.

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Haltung

Prävention und Verantwortung

Ein zentrales Ziel ist die Prävention weiterer Straftaten — auch durch die frühzeitige Begleitung von Menschen, die belastende oder riskante Impulse wahrnehmen und aktiv verhindern möchten, dass daraus schädigendes Verhalten entsteht.

Der Fokus liegt auf einem verantwortungsvollen Umgang mit inneren Konflikten und auf dem Schutz von Kindern, Jugendlichen und anderen potenziell Betroffenen.

Voraussetzungen

Wann ist Kriminaltherapie nicht möglich?

Eine kriminaltherapeutische Behandlung setzt Freiwilligkeit, Einsicht und echte Veränderungsbereitschaft voraus. Fehlen diese Voraussetzungen, wird gemeinsam geklärt, wie ein sinnvoller Einstieg dennoch aussehen könnte.

Nicht angezeigt, wenn

  • ein laufendes Ermittlungsverfahren noch nicht abgeschlossen ist
  • keine Bereitschaft zur Selbstreflexion besteht
  • die Teilnahme ausschließlich aus taktischen Gründen erfolgt (z. B. Strafmilderung)

Ein Erstgespräch klärt, ob und wie Kriminaltherapie helfen kann.

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