Kriminaltherapie & Leistungen

Kriminaltherapie ist ein spezialisiertes therapeutisches Angebot für Menschen, die strafrechtlich relevante Handlungen begangen haben und ihr Verhalten verändern möchten. Ziel ist es, deliktrelevante Denk- und Verhaltensmuster zu erkennen, zu hinterfragen und langfristig zu verändern. Dabei werden individuelle Risikofaktoren reduziert und persönliche Schutzmechanismen gestärkt, um zukünftige Straftaten zu vermeiden.

Verhalten ändern – Verantwortung übernehmen – Rückfälle vermeiden

Für wen ist Kriminaltherapie geeignet?

Kriminaltherapie richtet sich an Personen, die aufgrund spezifischer Delikte oder Verhaltensmuster Unterstützung suchen, insbesondere bei:​

  • Sexualstrafrechtliche Delikte: Straftaten gemäß §§ 201–218 StGB, wie Vergewaltigung, sexueller Missbrauch, Missbrauch eines Autoritätsverhältnisses, Besitz oder Verbreitung von kinderpornografischem Material, Cyber-Grooming und ähnliche Vergehen.​
  • Paraphile Störungen: Störungen gemäß ICD-11 6D3, einschließlich pädophiler Störung, zwanghafter Sexualität, voyeuristischer, frotteuristischer oder sadomasochistischer Neigungen, auch wenn diese mit sadistischen Tendenzen einhergehen oder andere paraphile Störungen vorliegen.​
  • Persönlichkeitsstörungen im Zusammenhang mit § 21 StGB (verminderte Schuldfähigkeit): Personen mit diagnostizierter Persönlichkeitsstörung, bei denen die Ausprägungen – wie z. B. Impulsdurchbrüche, emotionale Instabilität oder ausgeprägte soziale Konflikte – im Tatzeitpunkt die Steuerungsfähigkeit erheblich beeinträchtigt haben und somit eine verminderte Schuldfähigkeit gemäß § 21 StGB in Betracht gezogen werden muss.
  • Persönlichkeitsstörungen (ICD-11 6D1): Personen mit ausgeprägten Persönlichkeitsstörungen wie der dissozialen, emotional instabilen, narzisstischen, zwanghaften oder paranoiden Persönlichkeitsstörung sowie sonstigen oder nicht näher bezeichneten Persönlichkeitsstörungen, die in Zusammenhang mit strafbarem Verhalten stehen.

Das Hauptziel der Kriminaltherapie besteht darin, destruktive Verhaltensmuster zu erkennen und zu verändern, um zukünftige Straftaten zu verhindern und den Schutz potenzieller Opfer zu gewährleisten.

Entwicklung

Ablauf einer Kriminaltherapie

Die Therapie beginnt mit einem Erstgespräch, in dem der individuelle Bedarf geklärt wird. Je nach Ausgangslage werden verschiedene therapeutische Methoden eingesetzt, um deliktrelevante Muster zu durchbrechen. Der Verlauf orientiert sich an wissenschaftlich fundierten Konzepten wie der Risikoorientierten Täter:innenarbeit und der Kognitiven Verhaltenstherapie.

  • Erstgespräch → Klärung der Ausgangslage & Zielsetzung
  • Analyse deliktrelevanter Faktoren → Welche Verhaltensmuster führen zu Risikosituationen?
  • Entwicklung von alternativen Strategien → Neue Handlungsmöglichkeiten erarbeiten
  • Langfristige Stabilisierung → Aufbau von Schutzfaktoren & sozialer Verantwortung

Wann ist Kriminaltherapie ausgeschlossen?

Kriminaltherapie ist in bestimmten Fällen nicht durchführbar oder wenig erfolgversprechend. Zu den Ausschlusskriterien zählen:​

  • Laufende Ermittlungsverfahren: Wenn ein Ermittlungsverfahren der Polizei oder Staatsanwaltschaft nicht abgeschlossen ist.​
  • Fehlende Einsicht und Veränderungsbereitschaft: Ohne die Bereitschaft, das eigene Verhalten zu reflektieren und zu ändern, ist eine erfolgreiche Therapie kaum möglich.​
  • Strategische Teilnahme ohne echte Auseinandersetzung: Wenn die Therapie nur aus taktischen Gründen, beispielsweise zur Strafmilderung, genutzt wird, ohne ernsthaftes Interesse an Veränderung.​

In solchen Situationen ist es wichtig, zunächst die Voraussetzungen für eine effektive therapeutische Arbeit zu schaffen, bevor eine Kriminal- und Psychotherapie begonnen werden kann.

Ziel der Kriminaltherapie

Die Arbeit in der Kriminaltherapie basiert auf Respekt, Verantwortung und Veränderung. Ziel ist es, rückfallgefährdete Verhaltensweisen zu verstehen und neue Wege zu erarbeiten, um einen langfristigen positiven Lebensweg zu ermöglichen.

Kosten & Dauer

Eine Therapieeinheit kostet 100 € und dauert 50 Minuten, wobei die letzten 5 Minuten für organisatorische Zwecke genutzt werden.

Stellungnahmen oder Gutachten im Rahmen gerichtlicher Verfahren

Als Psychotherapeut in Ausbildung unter Supervision bitte ich um Verständnis dafür, dass ich keine Stellungnahmen oder Gutachten für gerichtliche oder behördliche Zwecke verfasse.

Psychotherapie findet im Rahmen einer vertraulichen und begleitenden Behandlung statt, die mit der Rolle eines unabhängigen, neutralen Gutachters nicht vereinbar ist. Eine therapeutische Einschätzung kann daher vom Gericht nicht als objektive Expertise gewertet werden.

In Fällen, in denen eine gerichtliche Einschätzung notwendig ist, liegt es in der Verantwortung des Gerichts, eine:n gerichtlich bestellte:n Sachverständige:n zu beauftragen.