Kriminaltherapie & psychotherapeutische Leistungen

Kriminaltherapie ist eine spezialisierte Form der Psychotherapie für Menschen, die strafrechtlich relevantes Verhalten begangen haben oder ein erhöhtes Risiko dafür erkennen und aktiv an einer Veränderung arbeiten möchten. Ziel ist es, deliktrelevante Muster zu verstehen, individuelle Risikofaktoren zu reduzieren und langfristig Rückfälle zu vermeiden.

Die therapeutische Arbeit erfolgt in einem geschützten, strukturierten Rahmen und orientiert sich an anerkannten wissenschaftlichen Standards.

Ziele der Kriminaltherapie

Die kriminaltherapeutische Behandlung verfolgt folgende Ziele:

  • Erkennen und Verstehen deliktrelevanter Denk- und Verhaltensmuster
  • Reduktion von Rückfallrisiken
  • Förderung von Verantwortung, Selbstkontrolle und sozialer Kompetenz
  • Entwicklung stabiler, deliktfreier Lebensstrategien
Entwicklung

Anwendungsbereiche

Kriminaltherapie kann insbesondere sinnvoll sein in folgenden Bereichen:

Sexualstrafrechtliche Delikte

Therapeutische Begleitung bei strafbaren Handlungen gemäß §§ 201–218 StGB, darunter sexuelle Übergriffe, sexueller Missbrauch, Missbrauch von Autoritätsverhältnissen, Besitz oder Verbreitung illegaler Darstellungen, sowie Cyber-Grooming.

Paraphile Störungen

Behandlung bei paraphilen Problematiken gemäß ICD-11 (6D3), einschließlich:

  • pädophile Störung
  • zwanghafte Sexualität
  • voyeuristische, frotteuristische oder sadomasochistische Ausprägungen

Ziel der Therapie ist es, sexuelle Impulse frühzeitig zu erkennen, Risiken zu minimieren und einen verantwortungsvollen, straffreien Umgang zu ermöglichen. Der präventive Schutz von Kindern und Jugendlichen steht dabei klar im Vordergrund.

Persönlichkeitsstörungen & § 21 StGB

Kriminaltherapie bei Persönlichkeitsstörungen gemäß ICD-11 (6D1), wenn diese im Zusammenhang mit strafbarem Verhalten stehen, etwa bei:

  • erhöhter Impulsivität
  • emotionaler Instabilität
  • eingeschränkter Steuerungsfähigkeit

In bestimmten Fällen kann eine verminderte Schuldfähigkeit gemäß § 21 StGB zu prüfen sein.

Ablauf der Kriminaltherapie

Die Therapie beginnt mit einem Erstgespräch zur Klärung der Ausgangssituation, der Motivation und der Zielsetzung. Darauf aufbauend erfolgt eine individuell abgestimmte therapeutische Arbeit.

Typischer Ablauf:

  1. Erstgespräch – Klärung von Anliegen, Zielen und Rahmenbedingungen
  2. Analyse deliktrelevanter Muster und Risikosituationen
  3. Entwicklung alternativer Denk- und Handlungsstrategien
  4. Stabilisierung und Rückfallprävention

Ausschlusskriterien

Kriminaltherapie ist nicht durchführbar oder wenig erfolgversprechend bei:

  • laufenden Ermittlungsverfahren
  • fehlender Einsicht oder Veränderungsbereitschaft
  • rein strategischer Teilnahme ohne echte Auseinandersetzung

In solchen Fällen ist es sinnvoll, zunächst die Voraussetzungen für eine wirksame therapeutische Arbeit zu schaffen.

Kosten & Rahmenbedingungen

  • Dauer einer Einheit: 50 Minuten
  • Kosten: 120 € pro Einheit

Keine Stellungnahmen oder Gutachten

Als Psychotherapeut in Ausbildung unter Supervision werden keine Stellungnahmen oder Gutachten für gerichtliche oder behördliche Verfahren erstellt. Psychotherapie findet in einem vertraulichen Rahmen statt und ist nicht mit der Rolle eines unabhängigen, neutralen Sachverständigen vereinbar.

In Fällen, in denen eine gerichtliche Einschätzung erforderlich ist, liegt die Beauftragung entsprechend qualifizierter Sachverständiger im Zuständigkeitsbereich des Gerichts.